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Als erfahrener Zahnarzt beantworte ich hier die Fragen,
die mir meine Patienten am häufigsten stellen.

Dr. Ulrich Schmitt, Zahnarzt mit Schwerpunkt Endodontie in Bensberg
Kani Kartal - 13. März 2021

WSR vor Brückenerneuerung – ist das wirklich notwendig?

Hallo Herr Dr.,
Ich werde meine 20 Jahre alte Brücke erneuern( Grund ist nur die Optik/ alt: Gold mit Keramik, schwarzer Rand sichtbar /Neu aus Zirkon).
Keine Schmerzen keine Beschwerden.
Mein Zahnarzt meinte das eine Wurzelbehandlung vorhanden ist bei einem der Brückenträgerzähne. Es wäre eine tickende Zeitbombe und die Krankenkasse würde eine neue Brücke auch nicht zustimmen und
bezahlen.
Ich habe diese Brücke seit 20 Jahren und bin schmerzfrei. Ich kann mich damit nicht anfreunden eine WSR zu machen und das Risiko einzugehen das es in die Hose gehen kann. Lieber gehe ich das Risiko
ein bin nachwievor schmerzfrei.
Gibt es eine Möglichkeit ihnen das Röntgenbild zukommen zu lassen was Sie davon halten ?
Vielen Dank vorab für ihre Hilfe
Würde mich freuen über eine Kontaktaufnahme
kani.kartal@hotmail.de

Antwort von Dr. Ulrich Schmitt

Hallo Frau Kartal ( ich hab mich jetzt mal entschieden, dass Sie weiblich sind :-)).
Wenn das Röntgenbild digital ist, dann können Sie mir das gerne per Email an die Praxis schicken.
Vorab schon einmal:
wenn die Brücke aus rein optischen Gründen erneuert werden soll, dann ist dies rein privat zu bezahlen. Bei einer 20 Jahre alten Brücke mit schwarzem Rand könnte trotzdem ein medizinischer Grund
zusätzlich vorliegen, dann wäre es wieder zuschußfähig durch die Krankenkasse.

Der Zusammenhang zwischen einem beschwerdefreien Zahn, dem Wunsch die Brücke aus optischen Gründen zu erneuern und deswegen eine WSR zu machen erschließt sich mir aber auch schon ohne Ansicht es
Röntgenbildes nicht.
1. Wenn die Brücke erneuert wird und die Wurzelfüllung im Röntgenbild schlecht aussieht, dann muss man 2 Dinge beachten.
Der Zahn sieht auch nach 2o Jahren im Knochen an der Wurzelspitze gut aus, dann kann man darüber diskutieren, ob die Wurzelbehandlung wirklich neu gemacht werden muss ( immerhin ist die Zeitbombe 20
jahre nicht hochgegangen und da kann es Gründe für geben). Die andere Variante ist aber eine Revisionsbehandlung zu machen, trotz Beschwerdefreiheit und gesundem Knochen. Für beides gibt es
Argumente.
2. Es gibt kein Argument dafür eine neue Brücke anzufertigen und trotzdem eine WSR zu machen. Das ist relativ sinnbefreit. Wenn man meint die Wurzelfüllung kann so nicht bleiben, dann kann man ja
eine Revisionsbehandlung machen, da man die Brücke ja eh runternimmt. Und was soll die WSR da an einem symptomlosen Zahn ohne entzündliche Erscheinungen an der Wurzelspitze bewirken (mit ja auch
verbundenen Risiken)?

Also: Wenn die Brücke neu gemacht werden soll, dann:
1. Revisionsbehandlung, wenn der Knochen an der Wurzelspitze ein Aufhellung zeigt ( ist trotz des Namen komischerweise eine DUNKLE Zone um die Wurzelspitze, eine entzündiche Veränderung, die auch
ohne Beschwerden da sein kann). Optional eine Revisionsbehandlung, wenn die Wurzelspitze im Röntgenbild ohne Aufhellung ist, aber die Wurzelfüllung unvollständig ist.
2. Nur der Vollständigkeit halber: WSR, wenn die Brücke bleiben soll (was in Ihrem Fall ja nicht so ist) und nur dann wenn eine Aufhellung zu sehen ist. Würde ich trotzdem nicht empfehlen, sondern
dann die Revisionsbehandlung mit Brückenabnahme. Da ist meine Meinung aus den bisherigen Einträgen glaube ich bekannt 🙂
Falls noch Fragen offen geblieben sind, dürfen sie mir gerne das Bild schicken. Eine klinische Beurteilung, also die Kontrolle des Zahns ist aber ebenso wichtig.
Viele Grüße
Ulrich Schmitt