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Wir beantworten Ihre Frage

Als erfahrener Zahnarzt beantworte ich hier die Fragen,
die mir meine Patienten am häufigsten stellen.

Dr. Ulrich Schmitt, Zahnarzt mit Schwerpunkt Endodontie in Bensberg
JayJay242 - 29. Januar 2022

Ist die Doppelabrechnung bei WKB rechtens?

Ich arbeite in einer Zahnarztpraxis.
Diese Praxis bietet Grundsätzlich erst mal bei jedem Patienten der eine WKB benötigt eine Privatleistung an in Höhe von 450€. Wenn der Patient einwilligt, wird die Behandlung über GOZ abgerechnet und
zusätzlich über Bema. Die Behandlung enthält eine Elektronische Längenmessung und die mechanische Aufbereitung der vorhandenen Wurzelkanäle.
Wenn jetzt aber jemand die Behandlung nicht über GOZ bezahlen kann, bekommt er trotzdem exakt die selbe Wurzelbehandlung mit den selben Methoden und Materialien.
Ich bin seit 10 Jahren im Beruf der ZFA, aber in dieser Art habe ich das noch nicht erlebt und ich kann mir auch nicht vorstellen dass das so rechtens ist. Mal abgesehen davon, daß die Patienten bei
uns dazu angehalten werden ihre Rechnungen in Bar zu bezahlen.

Antwort von Dr. Ulrich Schmitt

Hallo JayJay,
haben sie denn ihre Cheffin / ihren Chef darauf mal angesprochen? Dadurch würde sich das doch gut klären lassen.
Zusatzleistungen wie die elektrometrische Längenbestimmung können mit dem GKV Patienten vereinbart werden.
Wenn der Patient den Kostenplan nicht unterschreibt und der Zahnarzt / die Zahnärztin die Leistung dennoch erbringt, dann ist das seine / ihre Sache und ja nicht unrechtmäßig.
Auch eine Barzahlung ist nicht unrechtmäßig, außer ich mache eine Schmerzbehandlung von der Barzahlung abhängig.
Es geht hier also sehr um die Praxisphilosophie und egal wie man die Punkte, die Sie ansprechen selbst sieht…es ist so wie sie es beschreiben nicht unrechtmäßig.
Viele Grüße
Ulrich Schmitt