Als erfahrener Zahnarzt beantworte ich hier die Fragen,
die mir meine Patienten am häufigsten stellen.

Zahn nach Wurzelbehandlung gebrochen – kann ich klagen?
Mir ist heute der 3 te Zahn nach einer Wurzelbehandlung, gebrochen und gezogen. Nun muss ich wieder 210,€ bezahlen, für die Behandlung der Wurzel, wobei alles umsonst war ! Kann ich dagegen vorgehen
!
Hallo Frau Buchholz,
zu so einem Fall kann ich natürlich nichts sage, weil ich doch gar nicht weiß was wie gemacht wurde und wir aufgeklärt wurde.
Wenn die Leistung korrekt erbracht ist, der Zahn aber bricht, dann muss die erbrachte Leistung bezahlt werden, so bitter das ist.
Sprechen Sie doch einfach mit Ihrem Zahnarzt, Ihrer Zahnärztin und je nach Situation finden Sie eine Lösung. Aber klar ist, wenn vom Behandler keine Fehler gemacht worden sind, dann wäre es doch auch
in Ordnung wenn sie die Leistung bezahlen, die vor dem Zahnbruch geleistet worden sind.
Viele Grüße
Ulrich Schmitt