Als erfahrener Zahnarzt beantworte ich hier die Fragen,
die mir meine Patienten am häufigsten stellen.

Muss ich Kollagenkegel ohne Absprache bezahlen?
Sehr geehrter Dr. Schmitt,
Mir wurden vor 3 Wochen alle Zähne entfernt.
Nach der Entfernung wurden mir in alle Wunden bis auf 3 schon vorher fehlenden Zähne, Kollagenkegel eingesetzt.
Nun verlangt der Zahnarzt dafür 800 Euro, hat dies aber nicht einmal vorher mit mir abgesprochen das er diese Behandlung macht und diese auch noch zusätzliche Kosten verursacht. Ich dachte zudem dass
würde nach der Zahnextraktion zur Behandlung gehören und habe daher nicht gefragt, wie soll ich das auch wissen.
Viele sagten mir dass es nicht sein kann das dies so teuer ist und ich sollte mich schlau machen bei anderen Zahnärzten.
Vielleicht können Sie mir weiter helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Martina
Hallo Martina,
das Einsetzen von Kollagenkegeln ist keine Leistung, die zu der Behandlung dazu gehört. Es muss aus meiner Sicht aber auch nicht immer gemacht werden und es gibt sehr unterschiedliche Produkte auch
mit unterschiedlichem Materialpreis (der reine Kollagenkegel ist allerdings nicht sehr teuer).
Wir machen das so in der Kommunkation und Abrechnung mit dem Patienten:
Wir können nicht immer wissen, was in der Behandlung für Notwendigkeiten auftauchen, aber meist kann man es ganz gut abschätzen. Sollte ich den Eindruck haben, dass so etwas wie ein Kegel nötig
werden wird, dann wird der Patient vorher aufgklärt und erhält einen Kostenvoranschlag (weil natürlich der Patient nicht weiß was ggf. mit der Behandlung auch kostentechnisch zusammenhängen kann).
Außerdem wird die Patientin natürlich auch aufgeklärt über das rein fachliche, also brauche ich überhaupt einen Kegel, wofür sind die, in welcher Situation brauche ich sie oder sind sie von Vorteil,
was gibt es ggf. für Nachteile, ist es ein tierisches oder künstliches Produkt etc. So können sich die Patienten durch gute Aufklärung ein Bild davon machen und mitentscheiden welchen Therapieweg sie
mitgehen möchten, mit ggf. welchen Kosten,
Sollte es zu einer nicht zu erwartenden Situation in der Operation oder normalen Zahnbehandlung kommen, die es sinnvoll macht, ein Produkt oder eine Behandlungsart zu verwenden, die kostenpflichtig
oder ggf. nicht erstattet wird, je nach Versicherungsart, dann muss es manchmal die Aufklärung in der Sitzung geben und dann gibt es mindestens die ungefähren Kosten bevor wir weitermachen.
Bei uns gibt es das nicht, dass wir eine Behandlung durchführen und die Patienten danach eine Rechnung erhalten von der sie vorher keine Kenntnis hatten.
Ich würde Ihnen vorschlagen ihren Zahnarzt auf die unangekündigten Kosten anzusprechen und mit ihm eine Lösung zu finden.
Viele Grüße
Ulrich Schmitt